Beitrag: Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung

Von: Lucas Kirste, Prof. Dr. Inge Wulf und Dr. Sören G. Harms (Deloitte)

Nachdem die Autorenschaft (Lucas Kirste, Prof. Dr. Inge Wulf sowie Dr. Sören G. Harms) bereits in WPg-Ausgabe 01/2023 ein Beitrag zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung für die DAX-40-Unternehmen im ersten Berichtsjahr veröffentlicht wurde, erschien in Ausgabe 10/2023 der Folgebeitrag für das Geschäftsjahr 2022.

Abstract: "Im ersten Anwendungsjahr der EU-Taxonomie-Verordnung konnten die berichtspflichtigen Unternehmen gewisse Erleichterungen in Anspruch nehmen. Der Berichtsumfang erstreckte sich auf Angaben über Taxonomiefähige Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben wie auch auf  qualitative Informationen. Im zweiten Anwendungsjahr waren die Unternehmen zusätzlich zu quantitativen und qualitativen Angaben über die Taxonomie-Konformität der drei Kennzahlen verpflichtet. Der folgende Beitrag liefert Erkenntnisse über die Taxonomie-Berichterstattung der DAX-40-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022."